FAQ zur Initiative

Wie nehme ich an der Initiative teil?

1. Nutzung des Update-Service der IT-Recht Kanzlei (etwa im Rahmen der eCommerce-Schutzpakete „Starter“, „Premium“ oder „Unlimited)
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Mandanten der IT-Recht Kanzlei, die den Update-Service der IT-Recht Kanzlei aktuell nutzen (etwa im Rahmen der eCommerce-Schutzpakete „Starter“, „Premium“ oder „Unlimited) der Initiative „Fairness im Handel“ beitreten können.

2. Anerkennung der Teilnahmeregeln

  • Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anerkennung der Teilnahmeregeln zur Initiative „Fairness im Handel“.
  • Die Anerkennung der Teilnahmeregeln ist mit keinen Kosten verbunden.
  • Die Teilnehmer der Initiative treten für einen fairen Onlinehandel ein.
  • Die Teilnehmer der Initiative sind untereinander vor kostenpflichtigen Abmahnungen geschützt und teilen sich etwaige Rechtsverstöße zunächst kostenfrei mit.

3. Aktivieren der Teilnahme
Bitte loggen Sie sich in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein und aktivieren Sie Ihre Teilnahme unter > Weitere Serviceleistungen > Fairness im Handel.

4. Impressum aktualisieren
Ihr Impressum im Mandantenportal wird automatisch wie folgt ergänzt:

Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“.
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de

Diesen Hinweis können Sie in Ihre jeweiligen Online-Präsenzen kopieren. Alternativ können Sie den Hinweis auch als HTML-Code mit Logo einbinden:

logo-fairness-160
Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“.
Informationen zur Initiative: fairness-im-handel.de

Sie nutzen noch kein eCommerce-Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei?

Mehr über unseren Update-Service und die eCommerce-Schutzpakete erfahren Sie auf der Teilnahme-Seite.

Ist die Teilnahme an der eCommerce-Initiative mit Kosten verbunden?

Da die Initiative den Händlern dabei helfen soll, Kosten zu vermeiden, ermöglicht die IT-Recht Kanzlei ihren Update-Service-Mandanten kostenlos die Teilnahme an dieser starken Gemeinschaft mit all ihren Vorteilen.

Dürfen Teilnehmer der Initiative sich gegenseitig nicht mehr abmahnen ?

Die Initiative steht für Fairness im Handel und soll dabei helfen Fehler und Versäumnisse im eCommerce ohne das Instrument der Abmahnung und den damit verbundenen Kosten zu beheben.

Erfolgt die Behebung der Verstöße innerhalb eines Zeitfensters von 7 Kalendertagen nicht kann das Instrument der kostenpflichtigen Abmahnung und ggfalls der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen genutzt werden.

Welche Vorteile bringt mir eine kostenlose Warnung statt einer Abmahnung?

Ziel der Inititiative ist es, dass erkannte Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht, aber auch im Urheber- & Markenrecht schnell und mit dem geringstmöglichen Aufwand beseitigt werden.

Alle Teilnehmer der Initiative haben die Sicherheit, dass Sie im Falle eines von einem anderen Teilnehmer bemerkten Rechtsverstoßes von diesem zunächst kostenfrei „gewarnt“ werden.

Sie haben so die Möglichkeit ohne kostenintensive Abmahnung den Fehler zu beseitigen.

Sie wollen dieser eCommerce-Initiative beitreten oder haben noch Fragen ?

Gerne stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

IT-RECHT KANZLEI
Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
80339 München

Telefon 089 13014330

Fax 089 1301433-60

E-Mail info@it-recht-kanzlei.de